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Dann geht der Patient in die Apotheke, wo der mitgebrachte Zugangscode vom Smartphone oder Papierausdruck eingescannt wird. Die Verordnung ist nun in der Apothekensoftware sichtbar. Das Arzneimittel wird ausgehändigt und auf dem Server als beliefert gekennzeichnet. Die Apotheke übermittelt die Verordnung an das Rechenzentrum. Von dort gelangt sie weiter zur Krankenkasse.
Der Patient kann auch die Information über das E-Rezept per App auf dem Smartphone vorab an eine Apotheke zuweisen. So kann bereits eine Bereitstellung in der Apotheke und, falls angeboten, auch eine Belieferung mit dem Botendienst erfolgen.